Rechtsgebiete

Steuerliche Maßnahmen
in Griechenland

Gesellschafts- und Handelsrecht

Rechtsgebiete

Gesellschaftsrechtliche Fragen gehören zu den Schwerpunkten unserer Fachkompetenzen. Unser Team bereitet Ihnen die optimale rechtliche Planung für Ihre Investition und begleitet Sie von der Gründung, der Strukturierung, der Compliance bis hin zur laufenden Beratung von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Gesellschaftsgründung

Falls Sie vorhaben in Griechenland eine neue Niederlassung zu gründen oder für die bestehende Niederlassung eine oder mehrere Zweig-niederlassungen einzurichten, freuen wir uns Sie bereits von Ihrem ersten Schritt unterstützen zu dürfen.

Unsere Dienstleistungen beinhalten unter anderem:

  • Unterstützung an der Suche nach den passenden Räumlichkeiten für Ihre Gesellschaft in Griechenland.
  • Betreuung allumfassender rechtlichen Aspekte der Gesellschaftsgründung; Entwurf der Satzung bzw. des Statuten, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung.
  • Beratung während der Verhandlungen, dem Entwurf sowie dem Abschluss der Mietverträge.
  • Unterstützung der Behördengänge, Verhandlungen mit Banken und Dritten.
  • Beratung des Vorstands Ihres Unternehmens zur Gewährleistung einer Geschäftsführung gemäß der einschlägigen nationalen Vorschriften.

Falls Sie es wünschen bieten wir Ihnen zuzüglich unsere Dienstleistungen im Rahmen des Schutzes Ihrer Namens-, Marken- sowie Patentrechte in Griechenland an.


Handels- und Vertriebsrecht

Unser Team betreut zahlreiche europäische Unternehmen in allumfassenden Fragen des Handels- und Vertriebsrechts in Griechenland, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung

  • Rechte der Handelsvertreter

  • Rechte der Vertriebshändler

  • Franchiserecht

  • Direktvertrieb

sowie

  • Gerichtliche Prozessführung und außergerichtliche Streitbelegung

Arbeitsrecht

Aufgrund unserer wirtschafts-rechtlichen Fachkompetenzen unterstützen wir ausländische Unternehmen im griechischen Arbeitsrecht.

Insbesondere umfassen unsere Dienstleistungen sämtliche Frage-stellungen des griechischen Arbeitsrechts mit Schwerpunkt auf
  • den Entwurf von Arbeitsverträgen nach den Vorschriften des griechischen Arbeitsrechts
  • die Anpassung der Geschäftsführer- bzw. Vorstandsverträge an das griechische Arbeitsrecht

  • die Unterstützung im Rahmen von Personalentlassungen bzw. Frei-stellungen​

und, falls erforderlich,

  • der Rechtsbeistand bei der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde und die Prozessführung vor den griechischen Arbeitsgerichtshöfen.


Steuerrecht

Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab. Eine solide finanzielle Basis ist dabei allerdings die Grund-voraussetzung.

Deshalb sollte man sich auf eine kompetente steuerrechtliche Beratung verlassen können. Die Fachkompetenz, die durch unser Netzwerk gewährleistet wird, bietet Ihnen:

  • fortlaufende steuerrechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen in Griechenland
  • Buchhaltung

  • Transfer-Pricing Verfahren zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften

  • Rechtliche Unterstützung vor den griechischen Finanzbehörden, falls erforderlich

  • Investitionssteuerplanung in Griechenland

MERGERS & ACQUISITIONS

(Gesellschaftsverschmelzung und Gesellschaftskauf)

Für eine Gesellschaftsverschmelzung liegen zwei unterschiedliche Möglichkeiten vor: die „Verschmelzung zur Neugründung″ und die „Verschmelzung zur Aufnahme″. In beiden Fällen wird die übertragende juristische Person (Transfergesellschaft) aufgelöst. Diese Tatsache erspart eine häufig langwierige und aufwendige Liquidation der Transfergesellschaft.

Bei der Verschmelzung zur Neugründung wird eine neue juristische Person gegründet und das Vermögen der Transfergesellschaft(en) auf die neue juristische Person übertragen. Die Transfergesellschaft wird in die neue juristische Person wie eine Einlage eingebracht.

Bei der Verschmelzung zur Aufnahme existiert die übernehmende juristische Person bereits und wird nicht erst im Verschmelzungsprozess neu gegründet. Auch hier wird das gesamte Vermögen inklusive aller Pflichten einer oder mehrerer Transfergesellschaft(en) eingebracht, und zwar in der Regel gegen Gewährung neuer Aktien bzw. Anteile an der übernehmenden juristischen Person.

Konsequenz jeder Verschmelzung, gleichgültig ob zur Neugründung oder zur Aufnahme, ist somit, dass der oder die Transfergesellschaft(en) mit allen Rechten und Pflichten in der übernehmenden juristischen Person aufgehen. In Folge dessen existieren die Transfergesellschaften unmittelbar nach Vollzug der Verschmelzung als solche nicht mehr. Somit wird die übernehmende juristische Person zum Rechtsnachfolger der Transfergesellschaft(en).

Beim Unternehmenskauf hingegen werden die Vermögensgegenstände (Asset Deal) oder Anteile (Share Deal) nicht als Gesamtheit, sondern im Wege der Einzelrechtsübertragung gegen Entgelt (statt gegen Gewährung von Anteilen) an den Erwerber verkauft und übertragen.

Der Unternehmenskauf ist ein Austauschverhältnis und daher wird in einem Kaufvertrag das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer geregelt.

 

Unser Team hat in den vergangenen Monaten im Bereich der erneuerbaren Energien mit großem Erfolg eine Anzahl von Unternehmensverschmelzungen sowie Unternehmenskäufen rechtlich betreut.

Energierecht

Rechtsgebiete

Die natürlichen Voraussetzungen in Griechenland sind ausgezeichnet für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Die griechische Regierung hat Anfang 2019 den Entwurf eines nationalen Energie- und Klimaplans veröffentlicht. Dieser Plan sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent anzuheben.

​Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten im Recht der erneuerbaren Energien in Griechenland.

Insbesondere unterstützen wir Sie im Rahmen von: 

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (confidentiality agreements),
  • Absichtserklärungen (Letter of Intent oder Memorandum of Understanding),
  • Vertragsverhandlungen, Vertragsentwürfe und Vertragsabschluss von privatrechtlichen Verträgen, EPC Verträgen, Versicherungsverträgen, Instandsetzungsverträgen,
  • Bearbeitung der Akten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Stromerzeugungsgenehmigungen, Umweltgenehmigungen Netzanschlussgenehmigungen u.a.).
  • Durchführung der Rechtlichen und Steuerlichen Due Dilligence (Legal and Tax Due Dilligence),
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten erneuerbarer Energien, (Photovoltaik-Anlagen, Windpark-Anlagen, Biomasse-Anlagen, Wasserkraft- und Solarthermie-Anlagen) von A bis Z.
  • Rechtliche Unterstützung vor der Regulierungsbehörde, falls erforderlich.

Den Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) für Griechenland für den Zeitraum 2021-2030 finden Sie in Zusammenfassung in deutscher Sprache unter folgendem Link.

Den kompletten NECP finden Sie auf Griechisch auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt und Energie (YPEN) veröffentlicht unter folgendem Link.

"Success Stories"

Bis heute, hat unser Team, erfolgreich, die Übereignung von Projekten, von Gesellschaftsumwandlungen und von Gesellschaftsübernahmen, mit einem Volumen von insgesamt 96,5 MW Erneuerbarer Energien (EE) in Griechenland, betreut. Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten bei den Vertragsverhandlungen und führen vollumfängliche rechtliche Prüfungen von Projekten und Gesellschaften (Legal Due Diligence) durch.

Solarenergie
Photovoltaik-Anlagen

Griechenland genießt über eine außerordentlich hohe Sonneneinstrahlung (durchschnittlich 300 Tage im Jahr). Darüber hinaus, bietet Griechenland, im Vergleich zu anderen Ländern, relativ hohe Einspeisungsvergütungen. Photovoltaik-Anlagen in Griechenland bieten lukrative Renditen auch bei geringen Investitionssummen.

Windenergie
Windkraft-Anlagen

Im Jahr 2018 wurden in Griechenland Windparks mit einer Nennleistung von 207 Megawatt an das Netz angeschlossen. In den Jahren 2019 und 2020 sollen weitere 300 MW Wind-Leistung ausgeschrieben werden. Für die Umsetzung von Windkraft-Anlagen sind höhere Investitionssummen entscheidend.


Energiespeicherung & Ladeinfrastruktur

Die wichtigsten Teilnehmer

Ministerium für Energie und die Regulierungsbehörde für Energie

definieren Maßnahmen und Strategien zur Deckung des Energiebedarfs und zur Erfüllung des Ziels des Landes, bis 2050 klimaneutral zu sein.

IPTO S.A. (griech. ΑΔΜΗΕ Α.Ε. – Independent Power Transmission Operator)

IPTO S.A. (griech. ΑΔΜΗΕ Α.Ε. – Independent Power Transmission Operator) ist für die Vernetzung von erneuerbaren Energieanlagen mit einer Leistung von mehr als 8 MW verantwortlich.

RAEWW (griech. ΡΑΑΕΥ – Regulatory Authority for Energy, Wast and Water)

als unabhängige Verwaltungsbehörde überwacht den Lizenzierungsprozess für Projekte im Bereich erneuerbare Energien, sowie sämtliche Sektoren des Energiemarktes und setzt regulatorische Maßnahmen zur vollständigen Liberalisierung der Strom- und Erdgas Märkte um.

DAPEEP S.A. (griech. ΔΑΠΕΕΠ Α.Ε. - Renewable Energy Sources Operator)

verwaltet die Märkte für erneuerbare Energien im Nationalen Verbundnetz Griechenlands, einschließlich des Übertragungsnetzes und des Verteilungsnetzes auf dem Festland und den vernetzten Inseln. Sie überwacht die Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) mit einer Leistung von bis zu 8 MW.

HEDNO S.A. (griech. ΔΕΔΔΗΕ – Hellenic Electricity Distribution Network Operator S.A.)

ist für die Vernetzung von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 8 MW mit dem vernetzten Verteilungsnetz zuständig.

HEDNO S.A. ist für die Vernetzung von erneuerbaren Energieanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, mit dem Netz der nicht vernetzten Inseln verantwortlich.

​Darüber hinaus zahlt HEDNO S.A. den Produzenten erneuerbarer Energien für das Netz der nicht vernetzten Inseln und das Niederspannungsnetz.


Beteiligung der Regierung an der Eigentums- und Fortschrittsförderung erneuerbarer Energien sowie ihre Richtlinien und Ziele im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Die griechische Regierung ist nicht direkt an Unternehmen für erneuerbare Energien beteiligt und besitzt keine solchen Unternehmen.

Rechtlicher & Regulatorischer Rahmen

Zu den wichtigsten Lizenzen innerhalb dieses Rahmens gehören:

a) die Stromerzeugungslizenz,

b) die Umweltverträglichkeitslizenz,

c) die Installationsgenehmigung und

d) die Genehmigung zur Inbetriebnahme.

IPTO S.A. und HEDNO S.A. sind für die Anbindung von EE-Anlagen an das Netzsystem und/oder das verbundene Verteilungsnetz verantwortlich sowie für den Betrieb des Systems und des Netzes.

Finanzierung von Großanlagen

In der Regel werden Großanlagen für erneuerbare Energien durch eine Kombination aus Eigenkapital (in der Regel etwa 20-30%) und Bankfinanzierung (in der Regel etwa 70-80%) finanziert.

In jüngster Zeit ist die Finanzierung von EE-Projekten durch EU-Fördermittel zu einer bedeutenden Finanzierungsquelle geworden.

Speicherung von Erneuerbaren Energien

Speicherlösungen für Erneuerbare Energien

Der Investor muss sich im Vorfeld um die Zusage einer Speichergenehmigung bemühen.

Speicherungsgenehmigungen können auch X 2 kostenaufwändiger werden, als herkömmliche PV-Genehmigungen.

Es besteht ein Ausschreibungsverfahren für die Erteilung des garantierten Tarifs der Speichergenehmigungen.

An diesem Ausschreibungsverfahren können sich sowohl natürliche als auch juristische Personen beteiligen, vorausgesetzt:      

  1. diese verfügen über, mindestens, eine Speichergenehmigung und die
  2. Installation des Projekts hat noch nicht, vor dem Beteiligungsantrag, begonnen.
Die Teilnehmer qualifizieren sich, durch die Abgabe eines niedrigen Angebotes, bis die ausgeschriebene Leistung erschöpft ist. Das höchst mögliche Angebot (garantierte Tarif) beträgt EUR 115.000,00/KWh pro Jahr, für eine Dauer von 10 Jahren.

Gemäß dem Ausschreibungsverfahren, darf sich jeder Beteiligte für maximal 25% der ausgeschriebenen Leistung qualifizieren. Demnach darf sich jeder Beteiligte um maximal 100 MW qualifizieren.

Zum aktuellen Stand wurden Genehmigungs-anträge für mehr als 5 GW eingereicht.

Hybridstationen für Speicher werden durch IPTO angeschlossen.

Die vertragliche Absicherung von großen Flächen ist, im Vorfeld, notwendig.

Bisher wurden Speicherinvestitionen vom Staat subventioniert. Diese Subvention soll um 50% gesenkt werden und von EUR 200.000,00/KWh, soll sich diese auf EUR 100.000,00/KWh beschränken. Der Hintergrund hierfür sind die äußerst niedrigen Angebote (garantierter Tarif), die im letzten Ausschreibungsverfahren, erzielt wurden.

Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Vorausgesetzt die gesetzlich festgelegten technischen Spezifikationen sind erfüllt, ist ein Genehmigungsantrag an das zuständige Ministerium zu stellen. Nach der Genehmigungserteilung kann die Ladeinfrastruktur installiert werden.

Ladeinfrastrukturen werden momentan von Stadtwerken und Gemeinden gefördert und u.U. finanziert.

​Im Jahr 2019 waren 58 Ladestationen in gesamten GR vorhanden und zum aktuellen Stand bestehen mehr als 3.500 Ladestationen.

​Im Jahr 2019 lag der Prozentsatz der Gesamtzulassungen batteriebetriebenen E-Autos (BEV) und Plug-In-Hybrid Fahrzeugen (PHEV) auf nur 0,4%, und zum aktuellen Stand liegt dieser Prozentsatz auf 10%.

​Im griech. Automobilmarkt sind die Zulassungen von batteriebetriebenen E-Autos (BEV) im Jahr 2022 um 30% gestiegen. Die Zulassungen von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen (PHEV) ist um 15% gestiegen. Der Marktanteil der BEV und PHEV, im Rahmen der Gesamtzulassungen von Neuwagen im Jahr 2022, bleibt jedoch niedrig bei 2,7% und 5,2% entsprechend.

​Die wesentlichen Gründe hierfür ist das verfügbare Einkommen der Konsumenten, die unzureichende Information zu den Themen der Energiewende, sowie die verfügbare Ladeinfrastruktur.

Das Naturrelief von GR ist hauptsächlich von Hügeln und Gebirgen geprägt. Flachland ist eher beschränkt.

Immobilien & Bauwirtschaft

Der Immobilienmarkt in Griechenland steht aufgrund der vergleichsweise attraktiven Preise und des ansteigenden Kaufinteresses insbesondere durch ausländische Investoren im Mittelpunkt.

Beim Erwerb von Immobilien in Griechenland unterliegen EU-Bürger keinerlei Begrenzungen. Der Erwerb von Immobilien in Griechenland ist für nicht EU-Bürger unter den Voraussetzungen erlaubt, die im Abschnitt Golden-Visa erläutert werden.

Wie in vielen europäischen Ländern sind die Auswahl und die Hinzuziehung von kompetenten Beratern (Rechtsanwälten, Steuerberatern) sowie von fachkundigen technischen Fachleuten (Bauingenieuren, Architekten) von besonderer Bedeutung, um stets die rechtssichere Abwicklung eines Immobilienerwerbs zu gewährleisten.

Anwaltsgesellschafts PAX, begleitet und unterstützt Sie als Rechtsbeistand durch ihr landesweites Netzwerk von kompetenten Fachberatern, im Rahmen Ihres Immobilienerwerbs in Griechenland.

Tourismusorientierte Immobilien

Griechenland ist ein beliebtes Urlaubsziel. Aufgrund der attraktiven Immobilienpreise und der hohen Renditen entscheiden sich viele EU-Bürger und nicht EU-Bürger, eine oder mehrere Immobilien zu erwerben – oder sogar für immer nach Griechenland zu ziehen.

Obwohl es in Griechenland keinen Anwaltszwang mehr beim Immobilienkauf gibt, raten wir allen potentiellen Käufern, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Es gibt in Griechenland immer noch kein flächendeckendes Liegenschaftskataster. Aus diesem Grund sollten die Käufer im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse sorgfältig prüfen und sich in baulichen, baurechtlichen und steuerrechtlichen Fragen beraten lassen.

Immobilienrecht

Der Immobilienmarkt in Griechenland steht aufgrund der vergleichsweise attraktiven Preise und des ansteigenden Kaufinteresses insbesondere durch ausländische Investoren im Mittelpunkt.

Beim Erwerb von Immobilien in Griechenland unterliegen EU-Bürger keinerlei Begrenzungen. Der Erwerb von Immobilien in Griechenland ist für nicht EU-Bürger unter den Voraussetzungen erlaubt, die im Abschnitt Golden-Visa erläutert werden.

Wie in vielen europäischen Ländern sind die Auswahl und die Hinzuziehung von kompetenten Beratern (Rechtsanwälten, Steuerberatern) sowie von fachkundigen technischen Fachleuten (Bauingenieuren, Architekten) von besonderer Bedeutung, um stets die rechtssichere Abwicklung eines Immobilienerwerbs zu gewährleisten.

Anwaltsgesellschafts PAX, begleitet und unterstützt Sie als Rechtsbeistand durch ihr landesweites Netzwerk von kompetenten Fachberatern, im Rahmen Ihres Immobilienerwerbs in Griechenland.

Golden (Schengen) Visa

Das Golden Visa Programm ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, durch Investitionen in Immobilien Wohnsitz und Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Nach der vom griechischen Parlament verabschiedeten Änderung, die ab April 2024 in Kraft trat, wurde die Mindestinvestition für das griechische Golden Visa auf 800.000 Euro für Attika, Mykonos, Santorini, Thessaloniki und Inseln mit einer Bevölkerung von über 3.000 Einwohnern; und in den übrigen Gemeinden auf 400.000 Euro, festgelegt.

Darüber hinaus muss die Investition in genau eine Immobilie getätigt werden, die eine Fläche von mindestens 120 Quadratmetern haben muss.

Des Weiteren ist es Investoren gestattet, die erworbenen Immobilien zu vermieten, wobei jedoch bestimmte Nutzungsbeschränkungen gelten.

Um nach Griechenland zu kommen und alle Einkaufsvorgänge durchzuführen, führt unser Unternehmen alle Verfahren zur Ausstellung von Visa durch.

Ausländische Investoren aus Drittländern, die Immobilien kaufen, erhalten für sie und ihre Familien ein 5-Jahres-Visum für Griechenland und somit für jedes Land in der EU.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine von den griechischen Behörden ausgestellte Dokumentation, nach der ein Drittstaatsangehöriger gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union (Verordnung 1030/02, sofern anwendbar) rechtmäßig im griechischen Hoheitsgebiet wohnhaft ist.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Unser Team bietet Ihnen, in engster Zusammenarbeit mit unserem Expertenteam (Immobilienberater, Gutachter, Notare, Steuerberater), allumfassende Lösungen an.

Wir unterstützen Sie in allen Fragestellungen des griechischen Immobilienrechts und insbesondere bieten wir Ihnen:

    Vollständige Abwicklung Ihres Immobilienerwerbs und der Eintragung des Kaufvertrags ins Kataster oder ins Grundbuch.

  •  Planung und Betreuung von Investitionsvorhaben im Bereich der gewerblichen Immobilien (Einkaufsmärkte, Logistic-Center, Energieparks und Ferienanlagen).
  • Objektbezogene Markt- und Standortanalysen sowie Machbarkeitsanalysen.
  • Beratung beim Kauf und Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften.
  • Erlangung von Bau- und Betriebsgenehmigungen.
  • Beratung bei der Abfassung und Durchführung von Bauverträgen.
  • Vorbereitung von Mietverträgen für Ankermieter und sonstige gewerbliche Mieter der Projekte.

    Für Privatpersonen bieten wir:

  • Deutschsprachige Immobiliengutachten

  • Deutschsprachige Grundstückskaufverträge

  • Durchführung von Immobilien Due Diligence

  • Gutachten zur Grundstücksbebaubarkeit

  • Miet- und Pachtverträge

  • Mängel- und Gewährleistungsansprüche

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Prozessführung und Mediation
Rechtsgebiete

Prozessführung und Mediation

Wir sind auf zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche und vertragsrechtliche Prozessführung in Griechenland spezialisiert. Unseren internationalen (deutsch- und englischsprachigen) Mandanten stehen entsprechend deutsch- und englischsprachige Rechtsanwälte zur Verfügung. Dadurch gewährleisten wir Ihnen stets eine optimale Vertretung vor allen griechischen Gerichten in allen Instanzen und Schiedsgerichten.

Besonderheiten der griechischen Zivilprozessordnung:

Zustellungen erfolgen nach Parteibetrieb durch einen Gerichtsvollzieher d. h. diese erfolgen nicht von Amts wegen.

Ein Klageschriftsatz muss innerhalb von einer 30tägigen Frist ab der Klageeinreichung an den Prozessgegner zugestellt werden. Falls der Prozessgegner seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist die Klage innerhalb einer 60tägigen Frist auf dem internationalen Rechtshilfeweg zuzustellen. Im Fall einer Fristversäumnis ist die die Klageerhebung rechtlich unwirksam.

Die griechische Zivilprozessordnung sieht keine mündliche Verhandlung vor. Der Zeugenbeweis wird durch Einreichung von eidesstattlichen Erklärungen vollzogen. Ausnahmsweise kann eine Zeugenvernehmung vom Gericht angeordnet werden.

Innerhalb einer 100tägigen Frist von der Klageeinreichung bzw. einer 130tägigen Frist von der Klageeinreichung falls der Prozessgegner seinen Wohnsitz im Ausland haben die Prozessparteien ihre Schriftsätze, Prozessvollmachten und Beweismittel beim zuständigen Gericht einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden und demnach werden Schriftsätze, die nicht fristgemäß eingereicht werden, vom Gericht nicht berücksichtigt. Die Versäumnis dieser Frist führt zu einem Versäumnisurteil.

Die beklagte Partei erhält erst nach Einreichung der Schriftsätze durch beide Prozessparteien bei Gericht erstmals Einblick in die Beweismittel der Gegenpartei.

Nach fristgemäßer Einreichung der Schriftsätze vor Gericht, können die Prozessparteien innerhalb einer weiteren 15tägigen einen weiteren Schriftsatz bei Gericht einreichen, mit dem sie zur Klageschrift des Prozessgegners sowie zu den vorgebrachten Beweismitteln Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieser Verfahrensabschnitt als abgeschlossen. Das Gericht entscheidet in der Sache grundsätzlich nach Aktenlage.

Mediation ist zwingend in den Zivilprozess eingebunden. Es besteht die Möglichkeit zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten durch Mediation zu schlichten. Der Nachweis eines ersten Mediationstermins ist nunmehr eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage. Bei einem Streitwert ab 30.000,00 € ist mit den Beweismitteln, ein Protokoll des ersten Mediationstermins einzureichen.

 

Forderungswesen & Zwangsvollstreckung

Die Durchsetzung von Forderungen und Zwangsvollstreckung in Griechenland gehören zu den Kernkompetenzen unserer Anwaltsgesellschaft. Wir sind regelmäßig für ausländische Mandanten in Griechenland tätig und in der Lage, optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu gewährleisten.

Zustellungen und Vollstreckungsaufträge werden gemäß dem griechischen Vollstreckungsrecht direkt vom Rechtsanwalt des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher erteilt. Vor dem Beginn der Vollstreckung, hat eine Zustellung des vollstreckbaren Titels in beglaubigter Kopie und mit einer letzten Zahlungsaufforderung an den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher zu erfolgen. In dieser Zahlungsaufforderung ist jeder einzelne Forderungsbetrag (u.a. Forderungssumme, Zinsen, Gerichtskosten, sonstige Gebühren) ausführlich aufzuführen. Die Zwangsvollstreckung beginnt nach Ablauf einer 3tägigen Frist nach der Zustellung der Zahlungsaufforderung.

Falls noch kein vollstreckbarer Titel vorliegt, sollte ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein griechisches oder für ein europäisches Mahnverfahren vorliegen um darüber zu entscheiden auf welchem Wege ein vollstreckbarer Titel erhalten werden kann.

Die EU- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO EU/1215/2012) ermöglicht die Zwangsvollstreckung von Urteilen europäischer Mitgliedstaaten im europäischen Ausland (u.a. in Griechenland), ohne die Durchführung eines zeit- und kostenaufwendigen Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahrens. Im Anschluss zur Ausstellung der Bescheinigung gemäß Artikel 53 EuGVVO kann die Zwangsvollstreckung in Griechenland entsprechend dem Verfahren zur Vollstreckung griechischer Vollstreckungstitel durchgeführt werden.

Vollstreckbare Titel

1. Vollstreckungsbescheid in Griechenland

Mahnverfahren in Griechenland

Für Forderungen, gegen Schuldner mit Sitz in Griechenland, die auf die Zahlung von Geld gerichtet sind, sieht die griechische ZPO die Möglichkeit der Erteilung eines Vollstreckungsbescheids vor. Allerdings ist das Bestehen des Anspruchs nicht nur zu behaupten, sondern ausnahmslos durch Einreichung von Urkunden zu beweisen.

2. Europäischer Vollstreckungstitel EuVTVO

Unbestrittene Forderungen, die bereits durch eine Gerichtentscheidung bestätigt wurden, können mit einem sog. Europäischen Vollstreckungstitel (anwendbar auf alle Zivil- und Handelssachen) versehen werden. Dieser Titel ist in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Vollstreckbarkeitserklärung zu vollstrecken und wie ein eigener Titel eines nationalen Gerichts zu behandeln. Der Europäische Vollstreckungstitel ist jederzeit beim Ursprungsgericht der Entscheidung auf Antrag durch ein entsprechendes Formblatt einzuholen. Eine unbestrittene Forderung liegt vor, wenn der Schuldner der Forderung entweder ausdrücklich zugestimmt hat, nicht widersprochen hat, sie in einer öffentlichen Urkunde anerkannt hat oder durch Säumnis ein stillschweigendes Zugeständnis begründet hat. Ob es sich bei der gerichtlichen Entscheidung um ein Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid handelt, ist unerheblich.

Die Vollstreckung im Zweitstaat erfolgt durch Vorlage der Entscheidung samt Europäischem Vollstreckungstitel bei der zuständigen Stelle und richtet sich sodann ohne weitere Vollstreckbarerklärung nach dem Recht des Zweitstaats. Rechtsbehelfe wegen entgegenstehender Rechtskraft oder ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bei eingelegtem Rechtsmittel gegen die erststaatliche Entscheidung stehen dem Schuldner sodann erst auf der Vollstreckungsebene zu.

3. Der Europäische Zahlungsbefehl

Der Europäische Zahlungsbefehl ist ein standardisiertes Verfahren, das ermöglicht, ausländische Forderungen einzuziehen. Der Vorteil des Europäischen Zahlungsbefehls besteht darin, dass es sich um eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit handelt, internationale Forderungen einzuziehen. Falls der Antragsgegner Einspruch einlegt, wird der Zahlungsbefehl an das örtlich zuständige Gericht verwiesen und ein ordentliches Gerichtsverfahren weitergeführt. Falls der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt, gilt der Europäische Zahlungsbefehl als vollstreckbar.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Erbrecht

Rechtsgebiete


Wir beraten Sie ausführlich zum Thema Erbrecht in Griechenland und entwickeln für Sie die bestmögliche Strategie.

Ganz besonders bei grenzüberschreitenden Nachlassfragen übernehmen wir zunächst die Klärung des anwendbaren materiellen Rechts. Das griechische Erbrecht weist im Vergleich zum deutschen Erbrecht eine Vielfalt von ähnlichen Vorschriften jedoch auch wesentliche Unterschiede auf.

Wir beraten Sie umfassend im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls in Griechenland. Insbesondere

unterstützen wir Sie bei der Ermittlung von Erben oder Erbmasse, übernehmen wir Grundbuch- bzw. Katastersuchen nach Sachrechten an Immobilien in Griechenland, ermitteln wir Testamente beim griechischen Zentralregister des Amtsgerichts Athen und bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten, ermitteln wir eventuell vorhandene Bankkonten, bereiten die Erbschaftsannahme vor, unterstützen Sie bei der Erstellung des Erbscheins.

Darüber hinaus beraten wir Sie in Bezug auf die Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften sowie Schenkungen, erstellen für Sie Gutachten zu ihrer Besteuerung (insbesondere in Bezug auf Doppelbesteuerung, Steuererleichterungen u.a.), unterstützen wir Sie bei der Steuerveranlagung ihrer Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung) und falls notwendig betreuen wir Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Erbschaftssteuerbescheide.

Unsere Dienstleistungen umfassen zusätzlich Ihre Vertretung in gerichtlichen Erbprozessen und Nachlassverfahren (u.a. Erbscheinverfahren, Feststellungsklagen und Erbteilungsklagen).

Des Weiteren unterstützen wir Sie bezüglich Ihrer Vermögensnachlassplanung, beraten Sie in Fragen der Doppelbesteuerung sowie in der steuerrechtlichen Bewertung Ihres Nachlasses.


Datenschutz

DSGVO Konformität

Die europäische Datenschutzgesetzgebung regelt, dass personenbezogene Daten rechtmäßig und für legitime Zwecke verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten von Betroffenen hat transparent und sachlich richtig zu erfolgen. Darüber hinaus muss der für die Verarbeitung Verantwortliche Maßnahmen zum Schutz der Daten auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten.

Datenschutz für natürliche Personen ist ein Grundrecht. Unternehmen, Organisationen, Behörden und Vereine müssen sich den Anforderungen der DS-GVO sowie der verbundenen Gesetze stellen. Betroffene haben das Recht auf eine Auskunft der verarbeiteten Daten, ebenso wie auf eine Berichtigung oder Löschung und Übertragung ihrer personenbezogenen Informationen.

All diese Anforderungen gilt es im Unternehmen zu organisieren. Wir unterstützen Sie die Regulierungen und Anforderungen der DS-GVO und der verbundenen Gesetze in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

DPO Dienstleistungen

Wir sind Ihr Partner rund um das Thema Datenschutz und Informationssicherheit.

Wir sind Spezialisten auf den Gebieten der Informationssicherheit und des Datenschutzes. Mit der langjährigen Erfahrung bietet Ihnen unser Team ein umfassendes Know-How in diesen Gebieten. Individuelle und persönliche Beratung sind für uns der Grundstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Wir verfolgen konsequent neue Entwicklungen und Technologien, umso mit Ihnen eine aktuelle und rechtssichere Lösung umzusetzen.

Im Bereich Datenschutz sind alle unsere Berater entsprechend zertifizierte Datenschutzbeauftragte.


Wir bringen unser Wissen und unsere Erfahrung ein, um Sie erfolgreich zu machen.

 

Steuerliche Maßnahmen

in Griechenland



Die griechische Regierung hat mehrere steuerliche Maßnahmen und Anreize eingeführt, um Personen und Investoren dazu zu bewegen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland zu verlagern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein günstiges Steuerumfeld zu schaffen und Investitionen sowie wirtschaftliche Aktivitäten im Land zu fördern. Es folgen einige der steuerlichen Maßnahmen und Anreize, die zur Verfügung stehen:

01 

Steuerbefreiung für sieben (7) Jahre

Natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können von einer 50%igen Steuerbefreiung auf ihr weltweites Einkommen für die ersten sieben (7) Jahre profitieren.

Das bedeutet, dass nur 50% ihres Einkommens der griechischen Besteuerung unterliegen, während die verbleibenden 50% befreit werden.

Gemäß Artikel 5Γ des griechischen Einkommensteuergesetzes, wie es durch Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes 4758/2020 geändert wurde, ist eine natürliche Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, von der Einkommensteuer und der Solidaritätsabgabe gemäß Artikel 43Α für 50 % ihres Einkommens aus unselbstständiger Arbeit, das in Griechenland erzielt wird, befreit,

unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Steuerpflichtige war in den letzten fünf (5) von sechs (6) Jahren vor der Wohnsitzverlegung nach Griechenland kein steuerlicher Einwohner Griechenlands.
  • Der Steuerpflichtige verlegt seinen steuerlichen Wohnsitz aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder aus einem Staat, mit dem Griechenland ein Abkommen über administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich abgeschlossen hat.
  • Der Steuerpflichtige erbringt Dienstleistungen in Griechenland im Rahmen eines Beschäftigungs-verhältnisses gemäß Absatz 2 des Artikel 12 des Einkommensteuergesetzes, entweder für eine inländische juristische Person oder Rechtseinheit oder für eine dauerhafte Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Griechenland.
  • Der Steuerpflichtige erklärt, dass er mindestens für eine Dauer von zwei Jahren seinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland halten wird.

02

Investitionsanreize für Nichtansässige “NonDom“ Investoren

Neben der Steuerbefreiung bietet Griechenland auch steuerliche Anreize für Investoren, die in bestimmte Wirtschaftsbereiche investieren. Investoren, die aus Gründen der Investitionen in erneuerbare Energien investieren, können von reduzierten Steuersätzen, Steuerbefreiungen usw. profitieren. Dies wird durch den Status des "Non-Dom-Steuerzahlers" (nicht ansässiger Steuerzahler) ermöglicht, der durch das Gesetz Nr. 4646/2019 in Griechenland eingeführt wurde und im Artikel 5A des Einkommensteuergesetzes geregelt ist.

Insbesondere für Investoren, die sich entscheiden, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland zu verlegen, ist vorgesehen, dass sie für ihre Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, unabhängig von der Höhe der Einkünfte, eine pauschale Steuer von 100.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 15 Jahren zahlen.

04

Zugang zum EU-Binnenmarkt

Indem eine Person steuerlicher Einwohner Griechenlands wird, hat sie die Möglichkeit, Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten. Das bedeutet, dass natürliche Personen von der freien Zirkulation von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU profitieren können, was sich erheblich auf ihre geschäftlichen Aktivitäten auswirken kann.

03

Alternative Besteuerung von ausländischen Rentnern - Anwendung eines Steuersatzes von 7%

Infolge dieser Regelung wird für ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, gemäß Artikel 5B des Einkommensteuergesetzes ein pauschaler Steuersatz von 7% auf ihre Einkommen  aus dem Ausland, angewendet. Laut Statistiken, wurden für diese spezielle Regelung bereits seit 2020, 335 Anträge auf alternative Besteuerung von mindestens 21 Ländern genehmigt, während gegenwärtig 120 Anträge in Bearbeitung sind.

05
Niedrige Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland relativ niedrig. Das bedeutet, dass Personen, die steuerliche Einwohner in Griechenland werden, einen hohen Lebensstandard genießen können, bei deutlich geringeren Kosten im Vergleich zu anderen Ländern.

Zusätzlich wird laut einem Artikel auf der griechischen Website "moneyreview.gr", der im Januar 2023 veröffentlicht wurde, die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland immer beliebter bei Arbeitnehmer, Selbständigen, Rentnern und Investoren, zumal sie von einem vorteilhaften Steuerregime begleitet wird.

Bereits mehrere Personen haben ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und den Prozess zur Gründung von Family-Office-Gesellschaften ("ΕΕΣΔΟΠ") eingeleitet. Hierbei handelt es sich um das Gesetz Nr. 4778/2021, das darauf abzielt, finanzielle Mittel von vermögenden Privatpersonen anzuziehen und die Funktionsweise von sogenannten "Family Offices" regelt, wobei die Voraussetzung für deren Gründung besteht darin, dass sie in Griechenland jährliche Betriebsausgaben in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro tätigen.

NIEDRIGE LEBENSHALTUNGSKOSTEN

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland relativ niedrig. Das bedeutet, dass Personen, die steuerliche Einwohner in Griechenland werden, einen hohen Lebensstandard genießen können, bei deutlich geringeren Kosten im Vergleich zu anderen Ländern.

moneyreview.gr

Zusätzlich wird laut einem Artikel auf der griechischen Website "moneyreview.gr", der im Januar 2023 veröffentlicht wurde, die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland immer beliebter bei Arbeitnehmer, Selbständigen, Rentnern und Investoren, zumal sie von einem vorteilhaften Steuerregime begleitet wird.

Family Offices

Bereits mehrere Personen haben ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und den Prozess zur Gründung von Family-Office-Gesellschaften ("ΕΕΣΔΟΠ") eingeleitet. Hierbei handelt es sich um das Gesetz Nr. 4778/2021, das darauf abzielt, finanzielle Mittel von vermögenden Privatpersonen anzuziehen und die Funktionsweise von sogenannten "Family Offices" regelt, wobei die Voraussetzung für deren Gründung besteht darin, dass sie in Griechenland jährliche Betriebsausgaben in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro tätigen.

RISIKOBEWERTUNG

2024-2026

01

Allgemeine Landesspezifische Informationen

Bevölkerung

10.432.481 [Volkszählung 2021]

Staatsform

Parlamentarische Republik

Staatspräsidentin

Katerina Sakellaropoulou

Regierungschef

Kyriakos Mitsotakis (Premierminister)

Nächste geplante Wahlen  

2027, Legislative

Wichtige Exportmärkte:

EU (Italien, Bulgarien, Deutschland, Zypern, Spanien), Türkei, Libanon, USA,  Großbritannien.

Hauptprodukte und Export:

Tourismus; Versanddienstleistungen; Lebensmittel / Getränke; industrielle Produkte; Erdöl; Chemikalien.

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Wirtschaftsüberblick

Trotz Rückschlägen durch die Flutkatastrophe in Thessalien und den Waldbränden im Sommer 2023 wächst die Griechische Wirtschaft moderat.

Seit im August 2022 die "erweiterte Überwachung" der Hauptkreditgeber eingestellt wurde, wurde Griechenlands Status als vollwertiges Mitglied der Eurozone wiederhergestellt. Griechenland überraschte, indem es Rettungskredite vorzeitig zurückzahlte, darunter 5,29 Milliarden, die erst 2024 und 2025 fällig gewesen wären. Sogar beim IWF hat Griechenland keine Schulden mehr. Die Kredite von 28 Milliarden Euro wurden bereits 2022 zurückgezahlt – fast zwei Jahre früher als geplant. Griechenland hat seine Schuldenquote um 46 Prozentpunkte gesenkt – laut Moody‘s ein „Weltrekord“.

Insgesamt stabilisiert sich die Lage in Griechenland nach Jahren wirtschaftlicher Krisen, schwerer Rezession, und einer Vielzahl von Herausforderungen wie der Corona-Krise, der Energiekrise sowie Konflikten in der Ukraine und Israel. Auch die stetig steigenden Flüchtlingszahlen haben ihre Auswirkungen.

Grundsätzlich befindet sich die griechische Wirtschaft auf einem guten Weg und blickt optimistisch in die Zukunft. Die EU-Fördermittel und der Tourismus tragen maßgeblich dazu bei.

Nach einer Aufstockung der Fördermittel aus dem EU-Aufbaufonds um rund 5 Milliarden Euro stehen Griechenland nun 36 Milliarden Euro in Form von direkten Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Die Auszahlung der Fördermittel setzt die zeitige Umsetzung zahlreicher Reformen voraus. Das betrifft unter anderem die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren oder die Schaffung eines Flächennutzungsplans.

Etwa 38 Prozent der Finanzmittel fließen in grüne Technologien und Projekte, beispielsweise in Energiespeicherungsanlagen sowie in Energieeffizienzmaßnahmen für öffentliche, betriebliche und private Gebäude. Rund 22 Prozent stehen bereit für Digitalisierungsprojekte.

Ende November 2023 stellte die griechische Regierung den Antrag für die Auszahlung der dritten Tranche aus dem EU-Aufbaufonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Der Antrag für die vierte Tranche über 1,7 Milliarden Euro folgt im 1. Quartal 2024.

Das griechische Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird 2024 real um 2,3 Prozent wachsen, erwartet die Europäische Kommission in ihrer Herbstprognose. Im Jahr 2025 soll sich das Wirtschaftswachstum fortsetzen. Die Finanzmittel aus dem EU-Aufbaufonds bleiben die treibende Kraft der Wirtschaft, die Investitionen mobilisieren.

Im Jahr 2022 hat das Bruttoinlandsprodukt von Griechenland rund 219,24 Milliarden US-Dollar betragen. Für das Jahr 2023 wird das Bruttoinlandsprodukt von Griechenland auf rund 242,38 Milliarden US-Dollar prognostiziert.

Die folgende Statistik zeigt das Bruttoinlandsprodukt von Griechenland im Zeitraum 1981 bis 2022 und Prognosen bis zum Jahr 2028.

Griechenlands Unternehmenssektor: Stärken und Schwächen

Für das Jahr 2024 geht die EU-Kommission von einer Inflationsrate in Höhe von 2,8 Prozent aus. Im Vergleich zu 4,2 Prozent im Jahr 2023 ist dieser Wert geringer. Trotzdem steigen die Lebenshaltungskosten weiter an, insbesondere die Lebensmittelpreise: Im Oktober 2023 lagen sie rund 10 Prozent über dem Vorjahresmonat. Auch die Mieten steigen rasant, zwischen 2018 und 2022 um durchschnittlich 40 Prozent. [1]

Umweltkatastrophen zwingen zur Anpassung des EU-Aufbaufonds

Nach der Flutkatastrophe in Thessalien und den Waldbränden im Sommer 2023 sah sich die griechische Regierung gezwungen, die Nutzung der Finanzmittel aus dem EU-Aufbaufonds an die neuen Bedürfnisse anzupassen. Im Vordergrund stehen nun die Wiederherstellung der Straßennetze, der Bahnlinie und der Brücken in Thessalien. In den Bezirken Evros und Rodopi müssen in den von den Waldbränden betroffenen Gegenden Maßnahmen für den Hochwasser- und Korrosionsschutz ergriffen werden.

Griechenland hat eine gut entwickelte Industriestruktur (15% der Wertschöpfung). Es bietet Produkte mit starken komparativen Vorteilen in der Agrar- und Petrochemie. Bei den Dienstleistungen ist der Tourismus der vorherrschende Sektor (mit einem Anteil von rund 20% am BIP). Die Leistungsbilanz Griechenlands weist strukturell ein Defizit auf, ist jedoch in den letzten fünf Jahren nahezu ausgeglichen. Griechenland hat eine starke KMU-Kultur, aufgrund der Tatsache, dass 64% der Wertschöpfung von KMU generiert werden (gegenüber 56% in der Eurozone). Der Unternehmenssektor ist jedoch stark fragmentiert, weil mehr als 95% der griechischen Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Für diese kleinen Unternehmen ist es eine Herausforderung, mit der technologischen Innovation Schritt zu halten, sodass ihre Exportleistung schnell auf organisatorische oder finanzielle Hindernisse stößt, insbesondere, weil die Liquiditätssituation weiterhin angespannt ist, und der griechische Bankensektor anfällig und risikoscheu bleibt.[2]



[1] GTAI // Griechische Wirtschaft wächst moderat / https://www.gtai.de/de/trade/griechenland/wirtschaftsumfeld/griechische-wirtschaft-waechst-moderat-252664

[2] Euler Hermes / https://www.eulerhermes.com/en_global/economic-research/country-reports/Greece.html 

Tabelle 1 (in Milliarden US-Dollar) // [2]


Das Bruttoinlandsprodukt von Griechenland wird laut Prognosen zwischen 2023 und 2028 kontinuierlich um insgesamt 47,6 Milliarden US-Dollar (+19,64 Prozent) steigen. Nach dieser Prognose soll das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2028 zum achten Mal in Folge auf 289,95 Milliarden US-Dollar gestiegen sein.[3]

Die internationale Ratingagentur Scope sowie die amerikanischen Agenturen S&P Global hatten Griechenland bereits im August[4] und Oktober[5] 2023 hochgestuft und im Dezember 2023 erfolgte eine weitere Aufstufung durch die Ratingagentur Fitch, die die Kreditwürdigkeit Griechenlands hoch auf „BBB-“ stufte. Laut Fitch[6] wird die Staatsverschuldung Griechenlands angesichts einer soliden Haushaltspolitik weiter sinken. Der prognostizierte Rückgang der Schuldenquote um 65 Prozentpunkte gegenüber dem Pandemie-Höchstwert von 205 % des BIP gehört zu den besten Leistungen aller von der Ratingagentur Fitch bewerteten Staaten.

Für das Jahr 2023 wird Griechenlands Bruttoinlandsprodukt (BIP) voraussichtlich um 2,4 Prozent zulegen, so die Schätzung der EU‑Kommission von November 2023[7]. Damit hat sich die Wirtschaft in Griechenland weitaus besser entwickelt als im Durchschnitt der EU‑Staaten, die nur auf ein mittleres Wachstum von 0,6 Prozent kommen dürften. Auch für das Jahr 2024 stehen die Zeichen auf Wachstum.

Im November 2023 veröffentlichte die griechische Zentralbank die Tourismuszahlen für die ersten drei Quartale 2023. Danach kamen fast eine Million mehr Besucher als im Vergleichszeitraum des bisherigen Rekordjahres 2019. Mit 17,9 Milliarden Euro lagen die Einnahmen 1,8 Milliarden über dem bisherigen Bestwert von 2019. [8]

Der Tourismus trägt rund ein Fünftel zum griechischen BIP bei und ist ein wichtiger Faktor für die griechische Zahlungsbilanz. Der Reiseboom trägt dazu bei, die Arbeitslosenquote zu senken. Sie ist aktuell mit 10 Prozent und liegt auf dem niedrigsten Stand seit 14 Jahren. [9]

Beitragen zum Wachstum sollen vor allem die Investitionen mit einem Plus von 15,1 Prozent gegenüber 2023. Ein Großteil davon geht auf das Konto der Fördermittel aus dem EU‑Aufbauplan Next Generation EU. Griechenland erwartet bis 2027 rund 55 Milliarden Euro aus dem Fonds.[10]

Griechenland hat im Jahr 2022 Dienstleistungen im Wert von rund 29,3 Milliarden US-Dollar importiert und im gleichen Zeitraum Dienstleistungen im Wert von rund 50 Milliarden US-Dollar exportiert. Somit hat Griechenland im Jahr 2022 eine aktive Dienstleistungsbilanz von rund 20,7 Milliarden US-Dollar erzielt. Die Statistik zeigt die Dienstleistungsbilanz von Griechenland aufgeschlüsselt nach Importen und Exporten von 2012 bis 2022.[11]



Tabelle 2 (in Milliarden US-Dollar)

Darüber hinaus war das wichtigste Exportland Griechenlands im Jahr 2022 Italien mit einem Exportanteil von rund 10,4 Prozent an den Exporten, gefolgt von Bulgarien und Deutschland.

Die Statistik zeigt die wichtigsten Exportländer für Griechenland im Jahr 2022.[12]



Tabelle 3 - Exportländer Griechenland 2022


[2] statista//Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen von 1981 bis 2022 und Prognosen bis 2028/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14398/umfrage/bruttoinlandsprodukt-in-griechenland/

[3] statista // Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Griechenland bis 2028 / https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14398/umfrage/bruttoinlandsprodukt-in-griechenland/

[4] Scope Ratings// Scope upgrades Greece's long-term credit ratings to BBB- and changes the Outlook to Stable / https://scoperatings.com/ratings-and-research/rating/EN/174874

[5] SP Global // Greece Upgraded To 'BBB-/A-3' On An Improved Budgetary Position; Outlook Stable

[6] Fitch // https://www.fitchratings.com/research/sovereigns/fitch-upgrades-greece-to-bbb-outlook-stable-01-12-2023

[7] European Union // Wirtschaftsprognose für Griechenland/ https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-surveillance-eu-economies/greece/economic-forecast-greece_en?prefLang=de

[8] Handelsblatt // Wie Griechenlands Reisebranche der Klimakrise trotzt / https://www.handelsblatt.com/politik/international/tourismus-wie-griechenlands-reisebranche-dem-extremwetter-trotzt-01/100001534.html

[9] Statista.de // https://de.statista.com/statistik/daten/studie/17312/umfrage/arbeitslosenquote-in-griechenland/

[10] RND // Wie der Reiseboom Griechenlands Wirtschaft wachsen lässt / https://www.rnd.de/wirtschaft/wie-der-reiseboom-griechenlands-wirtschaft-wachsen-laesst-6YUML7AMH5DJ5IYPIMSCXPVFOY.html

[11] Statista.de // https://de.statista.com/statistik/daten/studie/15741/umfrage/dienstleistungsbilanz-von-griechenland/
[12] Statista.com //
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/204306/umfrage/wichtigste-exportlaender-fuer-griechenland/